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Ehevertrag

Was ist ein Ehevertrag?

Von einem Ehevertrag spricht man, wenn bereits vor Eheschließung oder während einer intakten Ehe Regelungen für den Fall einer möglichen Trennung und Scheidung getroffen werden. Die Ehepartner gehen bei einem Ehevertrag davon aus, dass die Ehe auf Dauer Bestand haben wird, möchten sich aber rein vorsorglich absichern.

Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?

Durch einen Ehevertrag können nahezu alle Trennungs- und Scheidungsfolgen vorab geregelt werden:

  • Unterhaltsansprüche
  • Wahl des Güterstandes,
  • Zugewinnausgleich,
  • Versorgungsausgleich,
  • Nutzung der Ehewohnung,
  • Verteilung von Hausratsgegenständen,
  • Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • Wahl des anzuwendenden Rechts,

Etc.

Typische Situationen, in denen ein Ehevertrag sinnvoll ist, sind:

  • Eingehung einer Ehe mit erheblichem Vermögen oder Schulden,
  • Selbstständigkeit eines Partners,
  • Schutz des Familienvermögens bei Unternehmensbeteiligungen,
  • Wunsch nach individuellen Regelungen bei Trennung oder Scheidung.

Gerade auch aufgrund unserer notariellen Tätigkeit sind wir mit Eheverträgen bestens vertraut und können Sie hier umfassend beraten.

Weitergehende Informationen zum Erbrecht finden Sie unter Downloads & Links. Bei erbrechtlichen Fragen können Sie uns außerdem jederzeit gern kontaktieren.

Dr. Thomas Meurer

F&M WIKI

Für weitere Informationen haben wir ein kleines Wiki mit wichtigen Unterlagen und ausführlichen PDFs für Sie zusammengestellt.