Ausgleich von Schenkungen unter Abkömmlingen
Wenn Eltern zu Lebzeiten einem ihrer Kinder größere finanzielle Unterstützungen oder Schenkungen zukommen lassen, führt dies nach ihrem Tod oft zu Streit zwischen den Kindern. Denn solche Zuwendungen nach § 2050 BGB, ausgleichspflichtig sein.
Was regelt § 2050 BGB?
Nach § 2050 BGB müssen bestimmte Leistungen, die ein Erblasser einem Abkömmling zu Lebzeiten gewährt hat, im Rahmen der Erbauseinandersetzung unter den Miterben ausgeglichen werden. Ziel ist es, die Gleichbehandlung aller Kinder zu wahren – auch über den Tod hinaus.
Welche Zuwendungen
sind ausgleichspflichtig?
- Ausstattungen (z. B. Finanzierung einer Existenzgründung, einer Ausbildung oder einer Immobilie)
- Beteiligungen an Unternehmen
- sonstige erhebliche Schenkungen, soweit dies vom Erblasser ausdrücklich angeordnet wurde oder aus den Umständen erkennbar war.
Typische Probleme in der
Praxis:
- Unklare Vereinbarungen: Wurde die Zuwendung als ausgleichspflichtig gedacht oder sollte sie eine endgültige, anrechnungsfreie Zuwendung sein?
- Fehlende Dokumentation: Oft existieren keine schriftlichen Regelungen über den Charakter der Schenkung.
- Bewertungsschwierigkeiten: Der Wert der Schenkung zum Zeitpunkt der Zuwendung muss festgestellt werden – häufig Jahre oder Jahrzehnte später.
- Konflikte zwischen den Erben: Die Frage, ob und in welchem Umfang eine Anrechnung erfolgen muss, führt nicht selten zu massiven Auseinandersetzungen unter Geschwistern.
Wie funktioniert der
Ausgleich konkret?
Bei der Erbauseinandersetzung wird der Wert der ausgleichspflichtigen Zuwendung dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet, bevor der Erbteil eines jeden Abkömmlings berechnet wird. Das Kind, das die Schenkung erhalten hat, bekommt entsprechend einen geringeren Anteil.
Warum anwaltliche
Beratung unverzichtbar ist
Die rechtliche Bewertung von Schenkungen im Zusammenhang mit § 2050 BGB ist komplex und häufig streitanfällig. Als Fachanwalt für Erbrecht unterstütz Dr. Meurer Sie dabei,
- die ausgleichspflichtigen Zuwendungen korrekt zu ermitteln,
- Nachweise zu sichern und Beweisprobleme zu vermeiden,
- eine gerechte Erbauseinandersetzung herbeizuführen oder Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.
Ihr Erbe sollte fair und
rechtssicher verteilt werden.
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Dr. Thomas Meurer
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