Pflichtteilsansprüche
Im Erbfall kann es vorkommen, dass nahe Angehörige durch ein Testament oder einen Erbvertrag vom Erbe ausgeschlossen oder benachteiligt werden. In solchen Fällen können bestimmten Personen den sogenannten Pflichtteil einfordern – auch und gerade wenn sie im Testament nicht erwähnt werden.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist eine gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligung am Nachlass, die bestimmten nahen Angehörigen zusteht. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt. Zu den pflichtteilsberechtigen Personen gehören Ehegatten / eingetragene Lebenspartner, Kinder (wenn ein Kind vorverstorben ist auch die Enkel) und – wenn keine Nachkommen vorhanden sind – auch die Eltern des Verstorbenen.
Wie wird der Pflichtteil geltend
gemacht?
- Auskunft verlangen, um den Nachlass zu ermitteln: Der Erbe ist verpflichtet, ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorzulegen. Dazu gehören Vermögenswerte, Verbindlichkeiten sowie Schenkungen zu Lebzeiten.
- Wertermittlung: Bei Bedarf muss der Verkehrswert einzelner Nachlassgegenstände (wie zum Beispiel Immobilien) durch einen Sachverständigen ermittelt werden.
- Pflichtteil berechnen: Anhand des Nachlasswertes wird der Pflichtteilsanspruch beziffert.
- Zahlung fordern: Nach Klärung der Höhe kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch auf Zahlung geltend machen.
In allen Fällen gilt: Verweigern die Erben die Mitwirkung, können die Pflichtteilsberechtigen ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Warum anwaltliche Unterstützung
wichtig ist
Die Geltendmachung und Prüfung von Pflichtteilsansprüchen erfordert genaue rechtliche Kenntnisse. Ohne professionelle Beratung riskieren Sie, Ansprüche nicht vollständig oder rechtzeitig durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche zu bezahlen. Wir unterstützen Sie umfassend – von der ersten Auskunftsforderung bis zur Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht.
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Dr. Thomas Meurer
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