Scheidung
Wie läuft ein Ehescheidungsverfahren ab?
Ein Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt wirksam beim Familiengericht eingereicht werden (Anwaltszwang). Bevor das Familiengericht durch Beschluss die Scheidung aussprechen kann, müssen Sie in der Regel mindestens ein Jahr von Ihrem Partner getrennt leben (Trennungsjahr). In der Regel führt das Familiengericht zusammen mit der Scheidung auch den Versorgungsausgleich durch. Das heißt: Ihre Rentenanwartschaften, die Sie während der Ehe aufgebaut haben, müssen Sie zur Hälfte an Ihren Ehepartner abgeben. Über weitere Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Wohnungszuweisung oder Sorge- und Umgangsrecht entscheidet das Familiengericht nur, wenn es von einem Beteiligten beantragt wird. Es gilt: In erster Linie sollen Folgesachen außergerichtlich geregelt werden.
Anwaltliche Beratung aber schon ab Trennung sinnvoll:
Manche Rechte gegenüber Ihrem Ehepartner haben Sie bereits ab Trennung, also spätestens ab Auszug eines Ehepartners aus der Ehewohnung. Sobald sich eine Trennung abzeichnet, sollten Sie über eine anwaltliche Beratung nachdenken, um möglichst schnell einschätzen zu können, worauf Sie sich einstellen können oder müssen. Vor allem sollten Sie sich über folgende Rechte beraten lassen:
- Trennungsunterhalt
- Zuweisung der Ehewohnung zur Alleinnutzung
- Verteilung gemeinsamer Hausratsgegenstände
- Auflösung von gemeinschaftlichen Bankkonten
- Einstehen für gemeinsame Schulden
- Sorge- und Umgangsrecht
Sofortige Härtefallscheidung im Einzelfall möglich:
Bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten des Partners kann unter Umständen sofort ein Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden, zum Beispiel bei Gewalttätigkeiten oder Straftaten gegenüber dem Partner. Die Anforderungen sind jedoch hoch.
Warum ein Rechtsanwalt nicht nur
vorgeschrieben, sondern auch sinnvoll ist:
Eine Scheidung ist oft mit emotionaler Belastung und komplizierten Fragestellungen verbunden. Wir begleiten Sie mit dem notwendigen Feingefühl durch diesen schwierigen Lebensabschnitt – von der Trennung bis hin zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer Rechte und richten unseren Blick dabei auf das Wesentliche. Unser Ziel ist es stets, eine faire, schnelle und außergerichtliche Lösung zu finden, damit Sie frühestmöglich wissen, worauf Sie sich einstellen können. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie diese Phase bestmöglich bewältigen.
Einvernehmliche Scheidung:
Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie von vornherein eine einvernehmliche Regelung sämtlicher Trennungs- und Scheidungsfolgen treffen. Hiermit sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. Wir unterstützen Sie dabei, alle Aspekte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung sowie Sorge- und Umgangsrecht einvernehmlich zu regeln. Für eine möglichst reibungslose und kostensparende Lösung können gemeinsame Gespräche zu dritt mit nur einem neutral beratenden Rechtsanwalt geführt werden, der beim Finden einer fairen Einigung unterstützt und dabei die individuellen Wünsche und Bedürfnisse von beiden Ehepartnern im Blick hat.
Weitergehende Informationen zum Erbrecht finden Sie unter Downloads & Links. Bei erbrechtlichen Fragen können Sie uns außerdem jederzeit gern kontaktieren.
Dr. Thomas Meurer
F&M WIKI
Für weitere Informationen haben wir ein kleines Wiki mit wichtigen Unterlagen und ausführlichen PDFs für Sie zusammengestellt.