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Unterhalt

Was ist Unterhalt?

Beim Unterhalt handelt es sich um eine Geldrente, die monatlich im Voraus zu zahlen ist. Es geht also um die Frage, wie viel Geld Ihnen monatlich zur Verfügung steht, von dem Sie Ihren gesamten Lebensbedarf finanzieren. Gerade weil sich im Trennungsfall in der Regel auch die monatlichen Fixkosten erhöhen, haben Unterhaltsansprüche in der Praxis eine große Bedeutung.

Wer kann Unterhalt verlangen?

  • Getrenntlebende Ehegatten (Trennungsunterhalt):
    Der Gesetzgeber hat geregelt, dass einem Ehegatten vom gemeinsamen Einkommen beider Ehegatten grundsätzlich die Hälfte zusteht (Halbteilungsgrundsatz). Der Anspruch auf Trennungsunterhalt hat also dann große Bedeutung, wenn der Einkommensunterschied bei den Ehegatten sehr groß ist, vor allem im Falle einer Ehe mit klassischer Rollenverteilung.
  • Geschiedene Ehegatten (nachehelicher Unterhalt):
    Auch besteht häufig noch für eine gewisse Zeit nach der Ehescheidung ein Unterhaltsanspruch. Hier gilt: Je länger die Ehe bestanden hat und je vielschichtiger die wirtschaftlichen Verflechtungen sind, desto länger bleibt der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.
  • Kinder gegenüber dem nichtbetreuenden Elternteil (Kindesunterhalt):
    Kinder haben im Falle einer Trennung ihrer Eltern ihren gewöhnlichen Lebensmittelpunkt häufig bei nur einem Elternteil. Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind in der Regel durch Erziehung und Pflege des Kindes. Der nichtbetreuende Elternteil kann seine Unterhaltsverpflichtung nur durch Zahlung einer Geldrente erfüllen.
  • Eltern gegenüber ihren Kindern (Elternunterhalt):
    Unter Umständen müssen Kinder auch für den Lebensbedarf ihrer Eltern einstehen. Häufig reichen weder die Renten hochbetagter Menschen noch Leistungen der Pflegekassen aus, um die immer höher werdenden Heimkosten zu decken. Der Gesetzgeber hat jedoch durch das Angehörigenentlastungsgesetz geregelt, dass Kinder erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 100.000 Euro zur Zahlung herangezogen werden können.
  • Eltern eines nichtehelichen Kindes gegenüber dem anderen Elternteil (Betreuungsunterhalt):
    Da Kinderbetreuung häufig zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit führt, kann der betreuende Elternteil seinen Verdienstausfall vom nichtbetreuenden Elternteil als Unterhaltsleistung fordern.

Wie wird Unterhalt geltend gemacht?

  • Auskunft verlangen, um das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln: Der Unterhaltsverpflichtete ist verpflichtet, eine Aufstellung über sein Einkommen vorzulegen. Dazu gehören Einkünfte aus (nicht-)selbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalerträgen, Einkünfte aus sozialstaatlichen Zuwendungen, aber auch Sachzuwendungen des Arbeitgebers (z.B. Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit) und mietfreies Wohnen in einer eigenen Immobilie (Wohnvorteil).
  • Belegvorlage verlangen, um die Aufstellung des Unterhaltspflichtigen über seine Einkünfte auf Richtigkeit zu überprüfen: Der Unterhaltsverpflichtete muss die Richtigkeit seiner Aufstellung durch Vorlage von Belegen nachweisen, insbesondere mittels Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers, Einkommenssteuerbescheide nebst zugehörigen Einkommenssteuererklärungen sowie Leistungsbescheiden.
  • Unterhaltsberechnung durchführen, um die Höhe Ihres Anspruchs festzustellen: Anhand der Höhe der Einkünfte wird Ihr Unterhaltsanspruch der Höhe nach beziffert.
  • Zahlungsaufforderung gegenüber dem Unterhaltspflichtigen stellen.

Wenn der Unterhaltspflichtige seinen Verpflichtungen zur Auskunftserteilung, Belegvorlage oder Zahlung nicht freiwillig nachkommt, kann ein Antrag beim zuständigen Familiengericht gestellt werden, um Ihre Rechte zwangsweise durchzusetzen.

Warum anwaltliche Unterstützung wichtig ist:

Um Unterhaltsansprüche abzusichern, muss der Unterhaltspflichtige unter Einhaltung ganz bestimmter Formalitäten mit Zustellnachweis abgemahnt werden. Andernfalls droht ein Verlust Ihres Unterhaltsanspruchs mit jedem weiteren Monat, der abläuft. Es ist also ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung zu suchen, um Ihre Ansprüche absichern zu lassen.

Auch können ohne Fachkenntnisse schnell Fehler bei der Einkommensermittlung unterlaufen: Wer lediglich den Nettobetrag aus einer Verdienstbescheinigung oder den steuerlichen Gewinn aus einem Einkommenssteuerbescheid übernimmt, begeht schnell grobe Fehler. Gerade der Unterhaltspflichtige hat ein Interesse daran, seine Einkünfte möglichst gering darzustellen und sich „arm zu rechnen“.
Wir verfügen über die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse!

Weitergehende Informationen zum Erbrecht finden Sie unter Downloads & Links. Bei erbrechtlichen Fragen können Sie uns außerdem jederzeit gern kontaktieren.

Dr. Thomas Meurer

F&M WIKI

Für weitere Informationen haben wir ein kleines Wiki mit wichtigen Unterlagen und ausführlichen PDFs für Sie zusammengestellt.