Vermögensaufteilung
Was ist der Anspruch auf Zugewinnausgleich?
Bei einer Eheschließung haben beide Ehepartner grundsätzlich eigenständige Vermögensmassen, jeder verwaltet sein eigenes Vermögen selbst. Es nicht gerade nicht so, dass die Vermögensmassen beider Ehepartner durch Eheschließung miteinander verschmelzen. Allerdings muss das während der Ehe aufgebaute Vermögen eines Ehepartners grundsätzlich zur Hälfte an den jeweils anderen Ehepartner ausgezahlt werden (Zugewinnausgleich).
Wie wird Zugewinnausgleich geltend gemacht?
- Auskunft verlangen, um den Vermögenszuwachs während der Ehe (Zugewinn) zu ermitteln: Der Ehegatte ist verpflichtet, ein vollständiges Vermögensverzeichnis vorzulegen.
- Wertermittlung verlangen: Der Ehegatte ist auch verpflichtet, den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände zu ermitteln. Bei Bedarf muss der Verkehrswert einzelner Nachlassgegenstände (beispielsweise Immobilien) durch einen Sachverständigen ermittelt werden.
- Belegvorlage verlangen, um die Aufstellung des anderen Ehegatten über seinen Vermögenszuwachs auf Richtigkeit zu überprüfen.
- Zugewinnausgleichsberechnung: Anhand des beiderseitigen Vermögenszuwachses während der Ehe wird der Zugewinnausgleichsanspruch der Höhe nach festgestellt.
- Zahlungsaufforderung: Nach Klärung der Höhe kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch auf Zahlung geltend machen.
Vermögensaufteilung bei gemeinsamen Immobilien:
Gehört beiden Ehepartnern gemeinsam eine Immobilie, ist es im Falle von Trennung und Scheidung häufig gewollt, dass diese Eigentumsgemeinschaft aufgelöst wird, damit beide Ehepartner getrennte Wege gehen können. Zur Auflösung der Eigentumsgemeinschaft gibt es viele verschiede Lösungsmöglichkeiten:
- Übernahme gegen Auszahlung,
- Verkauf am freien Markt,
- öffentliche Versteigerung,
- Übertragung auf gemeinsame Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge,
Möglich ist es aber auch, die Eigentumsgemeinschaft bestehen zu lassen und die Immobilie gemeinsam zu vermieten, um sich die Mieteinnahmen teilen. Wir beraten Sie, welche Option in Ihrer individuellen Situation am besten für Sie passt, und unterstützen Sie bei der Umsetzung von den Verhandlungsgesprächen bis hin zur Eintragung der neuen Rechtslage in das öffentliche Grundbuch.
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Dr. Thomas Meurer
F&M WIKI
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